🏷️ Transparente Preise & Abrechnung

Damit Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, finden Sie hier eine ehrliche und transparente Übersicht. Für die meisten meiner Leistungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten!

 

1. Pflegeberatung & Beratungseinsätze

Gesetzliche Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI

Kosten für Sie: 0,00 €

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, bin ich als zugelassene Pflegeberaterin, nach § 37 ABS.7 SGB XI berechtigt, diese Pflichteinsätze durchzuführen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse. Dies gilt auch für die Beratungseinsätze bei Pflegegrad 1. Auch die Anfahrt ist für Sie komplett kostenfrei!

 

Individuelle Pflegeberatung (für Selbstzahler)

Sollten Sie eine umfassende Beratung wünschen, die über die gesetzlichen Pflichteinsätze hinausgeht, erfolgt die Abrechnung fair im 15-Minuten-Takt (17,50 € je angefangene 15 Minuten):

Stundensatz: 70,00 €

Erstgespräch (bis zu 30 Minuten): * Kostenfrei, wenn Sie im Anschluss eine weitere Beratung bei mir buchen.

Sollten Sie nach dem Erstgespräch keine weitere Beratung wünschen, berechne ich für diesen Termin eine einmalige Aufwandspauschale von 35,00 €.

Hinweis: Findet das Erstgespräch auf Ihren Wunsch hin direkt vor Ort bei Ihnen statt, berechne ich zusätzlich die unten aufgeführte Anfahrtspauschale.

 

🚗 Anfahrtspauschalen für Pflegeberatung vor Ort (Selbstzahler)

Um Ihnen maximale Planungssicherheit zu geben, berechne ich die Anfahrt bei Selbstzahler-Beratungen nach einem einfachen Zonenmodell:

Zone 1 (bis 10 km Umkreis): Pauschal 15,00 €

Zone 2 (10 bis 20 km Umkreis): Pauschal 25,00 €

Zone 3 (über 20 km): Nach individueller Absprache.

 

📦 Rundum-Sorglos-Pakete (Festpreise)

Für zeitintensive Prozesse biete ich Ihnen feste Paketpreise an (z.B. für den Pflegegrad-Erstantrag, Widerspruchsverfahren oder die Begleitung beim MD-Begutachtungstermin). Die genauen Preise nenne ich Ihnen gerne individuell nach einer kurzen, kostenfreien Ersteinschätzung Ihres Falles.

 

2. Alltagsbegleitung

Ich bin für die Alltagsbegleitung ein offiziell anerkannter Anbieter nach § 45 a Abs. 1 SGB XI i.V.m. § 12 Abs. 1 und 2 AnFöVO entsprechend. Die Abrechnung erfolgt im fairen 15-Minuten-Takt (8,75 € je angefangene 15 Minuten).

Stundensatz: 35,00 €

Anfahrtspauschale: 6,00 € pro Einsatz.

 

💳 Abrechnung über die Pflegekasse (Vorrangig)

Da ich anerkannt bin, können Sie diese Kosten direkt über die Kasse abrechnen lassen. Dafür stehen Ihnen folgende Budgets zur Verfügung:

Der Entlastungsbetrag (monatlich 131 €)

Die Verhinderungspflege/Entlastungsbudget (jährlich 3539 €)

Der Umwandlungsanspruch (bis zu 40 % der ungenutzten Pflegesachleistungen)

 

Wann werden Sie zum Selbstzahler? 

Sie zahlen für die Alltagsbegleitung erst dann privat, wenn die oben genannten Budgets der Pflegekasse für den jeweiligen Zeitraum vollständig aufgebraucht sind oder Sie die Leistungen auf eigenen Wunsch hin privat finanzieren möchten.

Vorteil für Selbstzahler: Sollten Sie die Alltagsbegleitung privat zahlen, können Sie meine Rechnungen in der Regel als „haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflege- und Betreuungsleistungen“ steuerlich geltend machen. Das Finanzamt zieht Ihnen dann direkt bis zu 20 % der Kosten von Ihrer Steuerschuld ab! (Bitte halten Sie für Ihren individuellen Fall kurz Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.)

 

⚖️ Wichtiger rechtlicher Hinweis

Als anerkannter Träger für Unterstützungsleistungen im Alltag sowie für Pflegeberatung sind meine Leistungen nach § 4 Nr. 16 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Alle oben genannten Preise sind somit Endpreise.

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