Gut informiert im Pflegealltag: Wichtige Neuerungen für Sie zusammengefasst

🚨 Wichtige Änderung bei den Beratungseinsätzen (§ 37.3)

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es eine spürbare Entlastung für alle, die zu Hause in den höheren Pflegegraden gepflegt werden:

Das hat sich geändert: Wer Pflegegrad 4 oder 5 hat und Pflegegeld bezieht, musste bisher zwingend vierteljährlich (4-mal im Jahr) einen Beratungseinsatz nachweisen. Diese Pflicht wurde nun gelockert:

Ab sofort müssen Sie diesen Beratungseinsatz nur noch halbjährlich (2-mal im Jahr) durchführen lassen – genau wie bei den Pflegegraden 2 und 3!

Das bleibt Ihr gutes Recht:

Haben Sie einen hohen Pflegebedarf und wünschen sich weiterhin eine engmaschige Unterstützung? Kein Problem! Sie können den Beratungseinsatz auf eigenen Wunsch hin weiterhin vierteljährlich abrufen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse natürlich trotzdem in vollem Umfang.

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